Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2019

Frühere Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Anmeldung

Zustandekommen des Vertrages – Anmeldung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande. Anmeldungen sind jederzeit schriftlich, per Fax, per Post oder persönlich in unserem Büro möglich oder über die Homepage der vhs. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Sofern Sie eine E-Mail Adresse bei Ihrer Anmeldung angegeben haben, erhalten Sie zur Kontrolle der Kursanmeldung eine Anmeldebestätigung. Bei nicht Zustandekommen, bzw. Ausfall des Kurses werden Sie benachrichtigt. Die Volkshochschulen können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die verpflichteten Kursleiter aus Gründen (z. B. Krankheit), die von den Volkshochschulen nicht zu vertreten sind, ausfallen. Die Teilnahme an einer vhs-Veranstaltung ohne gültige Anmeldung ist nicht zulässig.

SEPA

Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat liegen in der Geschäftsstelle aus, sind im Programmheft bei den Anmeldeformularen abgedruckt sowie auf der Internetseite der vhs hinterlegt. Bei Änderungen der Bankverbindung ist ein neues Mandat zu erteilen.

Wurde kein Mandat erteilt, kann die vhs die Teilnahme verweigern (siehe Rücktritt vom Vertrag). Da das Entgelt abgebucht wird, bitten wir die Anmeldescheine vollständig, unter Angabe der Bankverbindung, auszufüllen. Kosten, die durch fehlerhafte Kontoangaben, ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber-/innen. Für die fälligen Entgelte und Auslagen erteilen Sie der vhs Höchstadt ein SEPA-Lastschriftmandat.

Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am SEPA-Last-Schriftverfahren wird der Teilnehmerin / Kontoinhaberin, dem Teilnehmer / Kontoinhaber die Fälligkeit der SEPA-Lastschrift (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification), 2 Wochen vor dem Fälligkeitstermin mitgeteilt.

Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt künftig die Einzugsermächtigung. Es ist an strenge Auflagen geknüpft. Ohne ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat dürfen spätestens ab 1. August 2014 keine Abbuchungen per Lastschrift mehr vorgenommen werden. Liegt der VHS Höchstadt noch kein SEPA-Lastschriftmandat von der/dem Kontoinhaber/in für die Abbuchung von vhs Entgelten vor, benötigen wir unbedingt ein solches.

Rücktritt vom Vertrag

a: Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten

- wenn die Mindestteilnehmerzahl der Kurse nicht erreicht wird.

- wenn der / die von der vhs verpflichtete Kursleiter/in aus Gründen, die die vhs nicht zu verantworten
  hat, ausfällt. Bei überraschendem Unterrichtsausfall werden die Teilnehmer/innen nach Möglichkeit
  von der Geschäftsstelle verständigt. Ein Anspruch auf Verständigung besteht jedoch nicht.

b: Rücktritt von Teilnehmer/innen

Ihre Anmeldung zu den Veranstaltungen ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.

Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung doch nicht teilnehmen können, ist ein Rücktritt unter den nachfolgenden Bedingungen möglich:

Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Für Teilnehmer/-innen, die nicht zum Kurs/zur Veranstaltung erscheinen oder sich nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn abmelden, wird das volle Entgelt berechnet. Nach dieser Frist ist ein Rücktritt nur noch am Folgetag der ersten Kursstunde, unter Angabe der Gründe, möglich. Diese Rücktrittsvariante gilt nur für Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mindestens 4 Kurstagen. Abmeldungen sind grundsätzlich an die Geschäftsstelle der vhs zu richten. Eine Abmeldung bei der Dozentin / bei dem Dozenten bzw. ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

Barzahlungen

Material, Lehrmittel und Lebensmittelkosten sind je nach Kursausschreibung am Veranstaltungstag beim Kursleiter bar zu bezahlen.

Beratung

Für Fragen zu unserem Programm, eine Tätigkeit als Dozent oder generell zur vhs stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie können auch gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Sollten Sie eine direkte Beratung zu einem Kurs durch den Dozenten wünschen, stellen wir gerne für Sie den Kontakt her.

Ermäßigungen

Der Stadt Höchstadt a. d. Aisch ist es ein Anliegen, dass jeder Bürger die Kurse der VHS besuchen kann. Um die Kurse für jeden erschwinglich zu machen, werden diese deshalb durch die Stadt bezuschusst. Deshalb können wir keine weiteren Ermäßigungen auf die Erwachsenen- und EDV-Kurse geben. Der Beitrag unseres Kinder-und Jugendprogrammes ist bereits zusätzlich ermäßigt.

Ferien

Während der Schulferien finden in der Regel keine Kurse und Veranstaltungen statt. Ausnahmen, auch bezüglich verschiedener Feiertage, sind möglich.

Gebühren

Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach den für die einzelnen Veranstaltungen erforderlichen Honorarmittel sowie nach der Zahl der Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 90 Minuten) und nach der Mindestteilnehmerzahl. Die Gesamteinnahmen aus Gebühren sollen den dadurch entstandenen Honorarkosten, Fahrtkosten und besonderen Sachkosten entsprechen. Die Höhe der Gebühr wird nach sozial-, bildungs- und marktpolitischen Aspekten festgesetzt.

Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule erfolgt auf eigenes Risiko. Für Personen- und Sachschäden haften die Volkshochschulen nur im Rahmen der zivilrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Die Räum- und Streupflicht endet laut den im Landkreis geltenden Satzungen um 20:00 Uhr. Sollten sich Wege und Treppen der Veranstaltungsorte zu einem späteren Zeitpunkt in vereistem oder verschneitem Zustand befinden, sind die Kursteilnehmer/innen beim Verlassen der Kursräume zu erhöhter Vorsicht verpflichtet.

Hausordnung

Die Volkshochschulen sind mit ihren Dozenten und Teilnehmern in der Regel nur Gast in den Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden. Dozenten und Teilnehmer sind verpflichtet, die benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der vhs sorgsam zu behandeln, sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung (siehe Aushang) der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden zu beachten. Rauchen ist nicht gestattet. Turnhallen dürfen nur mit sauberen, abriebfesten Turnschuhen betreten werden.

Mindestteilnehmerzahl

In der Regel gibt es für einen Kurs eine von der vhs festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Diese kann je nach Kursinhalt und Raumgröße oder erforderlicher Geräteanzahl abweichen. Bei einer niedrigeren Mindestteilnehmerzahl sind die Kursgebühren bereits entsprechend kalkuliert. Die vhs behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.

Programmänderungen

Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden rechtzeitig über die Presse oder über persönliche Anschreiben in Kenntnis gesetzt.

Weiterführung

Bestehende Kurse können weitergeführt werden. Hierfür gelten die o.g. Bedingungen. Der Dozent und die Verwaltung der Volkshochschule treffen die Übereinkunft der Weiterführung. Eine Anmeldung der Teilnehmer muss erfolgen.

Reisen

Bei Reisen gelten besondere Rücktritts- und Zahlungsbedingungen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Reiseveranstalter.

Rückerstattung

In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei längerer Krankheit) erstatten wir Ihnen die Gebühren zurück. Der Antrag auf Rückerstattung ist schriftlich unter Beifügung von Nachweisen an die Verwaltung zu richten. Wenn der Teilnehmer trotz Anmeldung unentschuldigt der Veranstaltung fern bleibt, erfolgt keine Gebührenrückerstattung. Gebühren unter 5,00 Euro werden nicht zurückerstattet.

Steuervergünstigungen

Teilnehmer, die Kurse besuchen, um sich im ausgeübten Beruf fortzubilden, können ihre Aufwendungen (z. B. Kosten für Fachbücher und Lehrmaterial, Kursgebühren, Fahrtaufwendungen u. ä.) möglicherweise als Werbungskosten geltend machen. Als Beleg für das Finanzamt reicht in der Regel der Kontoauszug der Abbuchung aus.

Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Kursende von der Verwaltung ausgestellt. Bitte fordern Sie eine Teilnahmebescheinigung bereits mit der Anmeldekarte an.

Besondere Bedingungen für die Computernutzung, Internetzugang, Datenverlust, Computerviren

Verwendung von Software: Die im Rahmen des Kurses zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig.

Bei Zuwiderhandlung haftet der TN für entstandene Schäden. Jeder TN ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die vhs übernimmt keine Haftung für Datenverlust.

Internetzugang:

Soweit die vhs einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der TN für entstandene Schäden.

Salvatorische Klausel

Wird ein Bestandteil der AGB rechtlich unwirksam, behalten alle weiteren ihre Gültigkeit und werden durch die Unwirksamkeitserklärung nicht außer Kraft gesetzt.

 

Veranstaltungskalender

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